Donnerstag, 6. Dezember 2012

Der Lehrplan und die "gottgegebenen Unterschiede" zwischen Mann und Frau

"Neomarxistisch" empfanden die Eltern den Lehrplan der Regelschule, auf die sie ihre Kinder der Schulpflicht folgend hätten schicken müssen. Durch "Gender Mainstreaming" verwische die Schulbildung die "gottgegebenen Unterschiede von Mann und Frau". Die Schulbücher seien überdies nicht wissenschaftlich korrekt. Daher meldeten die Eltern ihre Kinder gar nicht erst zur Schule an. Sie sahen die Eltern-Kind-Beziehung und die christliche Erziehung ihrer Kinder bedroht.

Der Landkreis erließ ein Bußgeld von 150,00 €, und die Eltern legten gegen den Bescheid Einspruch ein.  Das AG Bonn reduzierte das Bußgeld zwar auf 100,00 €, gab im Übrigen jedoch der Behörde Recht: Die staatliche Gemeinschaft überwache das elterliche Erziehungsrecht des Art 6 GG. Nach Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz unterstehe das Schulwesen der staatlichen Aufsicht. Dem Staat stehe mithin das Recht zu, auch eigene Erziehungsziele verfolgen zu dürfen.

Auch ein Rechtsmittel zum OLG Köln half den Eltern nicht weiter; Das OLG wies es mit Beschl. v. 27.11.2012, Az. 1 RBs 308/12 zurück.

Hintergrund-Info: Die Seiten der Bundesregierung zum Gender-Mainstreaming . Eine Site, die vom Familienministerium angeboten wird. Will heißen: Das Gender-Mainstreaming ist nun wirklich im Mainstream angekommen.

Quelle: lto

(C) Foto: Wilhelmine Wulff_All Silhouettes / pixelio.de

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