Mittwoch, 5. Dezember 2012

Blutspenden gegen Cash? Geht, wenn nicht zuviel gezahlt wird.

Das wär's doch: Immer mal wieder Blut spenden, dafür ordentlich bezahlt werden und daneben nichts mehr arbeiten müssen! Ein Traum vieler.
Nur leider biologisch und rechtlich nicht möglich. Einerseits reicht das Blut nicht: soviel kann man gar nicht spenden, dass es zum Leben reichen würde. Und andererseits sieht § 10 des Transfusionsgesetzes vor, dass Blutspenden unentgeltlich erfolgen sollen. Lediglich eine Aufwandsentschädigung könne dem Spender gezahlt werden.
Und darum gings auch in einem Verfahren vor dem VG Mainz. Die Mainzer Universitätsmedizin hatte zur Blutspende aufgerufen und jedem Spender eine Aufwandsentschädigung von € 26,00 zugesichert. Dagegen hatte das Deutsche Rote Kreuz geklagt, das ja auch auf Blutspender angewiesen ist, jedoch nichts zahlen will, sondern nur "kleine, nicht monetäre Geschenke" austeilt.
Das VG Mainz (Urt. v. 03.12.2012, Az. 6 K 137/12.Mz) wies die Klage ab. Zunächst sei das DRK gar nicht klagebefugt. Es mache mit der Klage eigene Rechte geltend, das Transfusionsgesetz schütze aber die Allgemeinheit und begründe keine Rechte für einzelne Organisationen. Überdies ließ das Gericht lt. dpa in der Verhandlung erkennen, dass es die gezahlte Aufwandsentschädigung auch nicht für überhöht halte. Blutspenden sei nicht nur angenehm. Angesichts dessen, was der Spender auf sich nehme, sei der Betrag durchaus angemessen.

Quelle: lto

(C) Foto: Herbert Käfer / pixelio.de

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