Freitag, 16. November 2012

Ius News #9


Ausgabe vom 16.11.2012:
Die NPD spricht beim Verfassungsgericht vor. Hat deshalb das BAG über das "Flunkern beim Vorstellungsgespräch" entschieden? Wenn ich nicht will, dass man mich in meiner Wohnung belästigt, muss ich meine Adresse bekannt geben. Na sowas! Es wird Zeit, dass sich da was ändert und Udo endlich president wird...
  • Wer beim Vorstellungsgespräch flunkert und später ertappt wird, darf deswegen nicht immer gekündigt werden, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden, und berichtet die Kanzlei Blaufelder
  • Wen ich im Gewaltschutzverfahren erreichen will, dass der Gegner sich von meiner Wohnung fernhält, dann muss ich leider bekanntgeben, wo ich wohne, sonst kann das Gericht keinen Beschluss erlassen. Das hat das OLG Celle son entschieden, und darüber berichtet H.O. Burschel im Beck-Blog 
  • Udo Vetter will in den Bundestag und kandidiert für die Piraten, berichet der Spiegel. Dem Kollegen Hoenig wäre noch lieber, wenn er seine Ambitionen noch  höher ausrichten würde: "Udo for president!"
  •  Auch bei Verkehrsunfällen mit klarer Haftungslage darf der Geschädigte einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragen. Das ist seit langem klar, und trotzdem versuchen die Versicherungen immer wieder, dem Anwalt die Gebühren streitig zu machen. Warum die Beauftragung eines Anwalts auch bei klarer Haftungslage regelmäßig notwendig ist, erläutert das AG Berlin Mitte und berichtet die Kanzlei Hoenig
  • Die NPD hat beim BVerfG einen Antrag gestellt und will erreichen, dass sie als verfassungskonform eingestuft wird. Wie wenig an diesem Antrag dran ist, erläuter der Kollege Steinbeis im Verfassungsblog
  • Der Mieter der die Miete mindert und weniger zahlt, läuft Gefahr, fristlos gekündigt zu werden, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht und die Mietminderung nicht begründet ist. Das hat der BGH nochmals entschieden, und das erläutert der Kollege Robak

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