Montag, 29. Oktober 2012

Wenn der Urheber gegen das Urheberrecht verstößt - Konstantin Wecker beim Fotoklau erwischt

Ok - ich geb's ja zu: Es ist mir auch schon passiert. Ich habe ein Foto, das kostenlos im Net zur Verfügung steht, auf meinen Blog hochgeladen und dabei vergessen, den Urheber zu benennen. Und wurde dafür abgemahnt. Und hab mich schwarz geärgert. Und hab gezahlt. Recht ist's mir geschehen. Schwamm drüber - shit happens.

Nur: Ich hatte mich bei www.pixelio.de bedient, einem Bilderdienst, bei dem man genau das machen darf (wenn man den Urheber benennt). Und nicht irgendwo bei Leuten, die vermutlich gar keine Lust haben, ihre Bilder kostenlos herzugeben.
Anders der bekannte Münchener Liedermacher Konstantin Wecker. Er betreibt nebenbei den - per Saldo sehr lesenswerten - Blog "Hinter den Schlagzeilen" als Plattform seines politischen Engagements. Dort setzte er und setzt sich auch weiter kritisch mit dem Thema Fleischproduzenten  in Europa auseinander.
Zur Bebilderung eines Artikels kopierte er von einer Rezepte-Site eine Abbildung eines Wiener Schnitzels (ähnlich der links oben eingeblendeten) herunter und lud sie auf seine eigene Seite hoch. Und wurde abgemahnt. Und zahlte nicht. Und wurde verklagt. Und vom Amtsgericht Düsseldorf auf Zahlung der üblichen (einfachen!) Lizenzgebühr verurteilt, und damit konnte er auch zufrieden sein. Anders der Bildurheber: Der ging hoch zum Landgericht Düsseldorf und wollte die doppelte Lizenzgebühr und die Abmahnkosten dazu. Und das LG gab ihm Recht: Es sprach dem Lichtbildner den Zuschlag zu mit der Begründung, weil er als Autor nicht genannt worden sei, sei ihm  möglicherweise zusätzlicher Umsatz entgangen, den er bei Nennung möglicherweise hätte erzielen können. Den Volltext des LG-Urteils finden Sie auf dem Blog der Kanzlei Dr. Damm.

Die vom Amtsgericht gefundene Lösung war sicher salomisch. Aber die Korrektur des LG Düsseldorf geht genau so in Ordnung. Zwar ist der vom Gericht fingierte Zusatz-Umsatz wenig wahrscheinlich. Aber die Lösung des Amtsgerichts würde darauf hinauslaufen, dass jeder einfach irgendwo Bilder klaut und, wenn er dann erwischt wird, einfach nachträglich bezahlt. Und das würde die Moral schon stark ankratzen. Man stelle sich vor, der in der U-Bahn erwischte Schwarzfahrer würde diskret zum Stempelautomaten geführt, und alles wäre damit gut... wer würde dann noch eine Monatskarte kaufen?

Wecker klaute das Bild übrigens auf der Website "Marions Kochbuch". Dem Blog "Archivalia" zu Folge müssen aus dieser Ecke wohl öfter Abmahnungen wegen Fotoklau kommen. Also Vorsicht speziell mit downloads von dieser Seite. Es gibt genügend andere Sites, auf denen man gegen Namensnennung Fotos zur weiteren Verwendung bekommen kann. Ich empfehle www.pixelio.de. Aber bitte auf die Nutzungsbedingungen (insbes. Punkt 8) achten. Die Bildautoren haben es verdient! Und sie mahnen ab, wenn man nicht drauf achtet! Und sie haben Recht.

(C) Foto: Peter Smola / www.pixelio.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen