Donnerstag, 20. September 2012

Mit dem Radl auf die Wies'n? Bei "Alkohol am Lenker" droht Radfahrverbot!

Wer sich zu einem Wies'n-Besuch per Fahrrad entschließt, sollte mit dem Alkohol vorsichtig sein. Denn nicht nur am Steuer eines Autos muss man nüchtern sein, sondern auch am Lenker eines Fahrrads. Auch den angetrunkenen Radfahrer können empfindliche Strafen treffen. Hat er mehr als 1,6 %o kann ihm der Führerschein entzogen und der "Depperltest" abverlangt werden. Und außerdem...

Wer den Test verweigert, dem kann die Behörde sogar verbieten, Fahrrad zu fahren. ???! Ja - Sie haben richtig gelesen. Sie bekommen nicht nur ein Autofahrverbot, sondern schlimmstenfalls sogar ein Fahrradfahrverbot! Das hat diesen Sommer erst wieder der Verwaltungsgerichtshof in München ( Beschluss vom 18.06.2012 - 11 C 12.1175) für rechtmäßig gehalten.

Also: Rein in die S- und die U-Bahn und los auf die Wies'n! Unbeschwert feiern - und bitte das Radl daheim lassen.

(C) Foto Michaela Schöllhorn auf www.pixelio.de

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