Dienstag, 23. August 2011

Hitzefrei für Arbeitnehmer - Ab 30° muss der Chef handeln

Hitzefrei gibt's eigentlich nur für Schüler. Aber auch Arbeitnehmer haben bei den derzeit herrschenden Temperaturen unter Umständen Anspruch auf Arbeitserleichterungen. Eigentlich sollen Arbeiträume nicht wärmer als 26° warm sein. Werden die 30° überschritten, muss der Chef konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu gestalten, z.B. die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder die Abendstunden verlagern und über Tags freigeben.

Bei 35° Grad in den Arbeitsräumen schließlich ist die Schmerzgrenze erreicht: Dann ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Über die Details informiert die Süddeutsche Zeitung heute.

(C)Foto JPW Peters auf www.pixelio.de

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